Baustraße
- Tobias Beuler
- Übersicht Ratgeber
- Keine Kommentare
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Soll ein Haus gebaut werden, muss der Bauherr sicherstellen, dass Baumaschinen und sonstige schwere Fahrzeuge auf die Baustelle kommen können. Üblicherweise sind weder Straßen noch Geh- und Radwege für solche Belastungen ausgelegt. Es kann zu größeren Schäden kommen. Um dies zu vermeiden, muss vor Beginn der Arbeiten eine Baustraße errichtet werden. Doch was hat es damit auf sich, wer trägt die Kosten und vieles mehr? Mit unserem Ratgeber möchten wir versuchen, den Bauherren mit Rat und Tat zum Thema Zufahrt zur Baustelle zur Seite zu stehen.
Warum ist eine Baustraße nötig?
Schwere Fahrzeuge, Baumaschinen und dergleichen dürfen in der Regel keine normalen Verkehrswege nutzen, da diese nicht für solche Belastungen ausgelegt sind und Schaden nehmen können. Damit die Baustelle erreicht werden kann, muss vor Beginn der Baumaßnahmen durch eine Baustraße der Zugang zum Grundstück und zur Baustelle sichergestellt sein. So kommen nicht nur die Baufahrzeuge, sondern auch die Zulieferer von Baumaterialien mit ihren Fahrzeugen sicher und problemlos zur Baustelle.
Wird durch den Grundstücksbesitzer die Zufahrt zur Baustelle in der Zeit der Bauarbeiten mittels einer Baustraße nicht sichergestellt und kommt es dadurch zu Schäden an öffentlichen Verkehrswegen, wird der Hausbesitzer dafür voll haftbar gemacht. Im Vergleich mit den Kosten für den Hausbau steht dies in keiner Relation.
Wer ist zuständig für die Baustellenzufahrt?
In erster Linie ist der Eigentümer vom Baugrundstück für das Errichten einer Baustraße und somit der ungehinderten Zufahrt zur Baustelle zuständig. Wichtig dabei ist, dass andere Verkehrsteilnehmer vor einer eventuellen Gefahr gewarnt und Straßen sowie Untergrund geschützt werden. Bevor der Hausbesitzer eine Baustraße ordnungsgemäß anlegen lässt, muss er diese beim Straßen- und Tiefbauamt der zuständigen Gemeinde genehmigen lassen. Die Genehmigung für eine solche Zufahrt sollte frühzeitig vor Baubeginn beantragt werden, denn es kann mitunter zu Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen kommen. Wird die Genehmigung zu spät beantragt und die Baustraße wurde bereits errichtet, dann droht dem Grundstücksbesitzer ein Bußgeldbescheid.
Worauf muss geachtet werden?
Baustraßen können nicht nach Gutdünken errichtet werden. Je nach Bundesland, in dem die Baustraßen errichtet werden sollen, können unterschiedliche Auflagen bestehen. Informationen zu den Auflagen bekommt der Bauherr entweder vom örtlichen Bauamt oder von den zuständigen Behörden (Tiefbauamt).
Eine weit verbreitete Auflage ist, dass die Baustraße zum Grundstück täglich gereinigt werden muss. Dies gilt besonders für Schmutz und Erde, der durch Baufahrzeuge auf der Zufahrt ist.
Muss im öffentlichen Bereich (auch eine Wiese) während der Bauzeit Material abgestellt oder gar gelagert werden, wird dafür ebenfalls eine Genehmigung zur Sondernutzung benötigt. Eine sehr wichtige Auflage ist, dass die Baustraßen direkt nach Bauende schnellstens zurückgebaut werden müssen. Wichtig beim Anlegen der Baustraße ist es, dass der restliche Verkehr durch die Zufahrt nicht behindert wird.
Wie wird eine Baustellenzufahrt abgesichert?
Nicht nur andere Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, sondern auch die Bauarbeiter sollen trotz Baustraße sicher sein. Aus diesem Grund muss eine solche Straße bzw. die Grundstückszufahrt ordnungsgemäß abgesichert werden.
Dokumentation und Beschilderung
Je nach Situation kommen Leitbaken, Schwellen, Borde oder Wände sowie Verkehrsleitkegel, Absperrgitter und eventuell ein Bauzaun zum Einsatz. Damit die anderen Verkehrsteilnehmer die Baustellenzufahrt auch bei Dunkelheit erkennen können, muss zusätzlich eine Warnbeleuchtung angebracht werden, die auf die Gefahrensituation hinweist. In jedem Fall gehört zu den Vorbereitungen die Kennzeichnung der Baustellenzufahrt mit dem Verkehrsschild „Baustellenzufahrt 1006-33“, welches vom ausführenden Unternehmen vor Baubeginn aufgestellt wird.
Ebenso wichtig wie die Beschilderung ist auch die Dokumentation der Baustraße. Bauherren sind für alle Schäden verantwortlich, die durch Baumaschinen und schweres Gerät auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch den Hausbau entstehen.
Zur eigenen Sicherheit ist es sinnvoll, vor Beginn der Bauphase sowie während und nach Beendigung den Zustand mit Fotos zu dokumentieren. Kommt es zu Schäden an der Straße, den Gehwegen oder einer kommunalen Einrichtung und der Bauherr kann nicht nachweisen, dass er dafür keine Schuld trägt, wird er voll haftbar gemacht.
Was sind die Kosten einer Baustraße?
Das Errichten einer Baustraße verursacht verschiedene Kosten. Diese gelten als Baunebenkosten. Neben den Kosten für den Antrag muss der Bauherr auch die Kosten für die Errichtung sowie der nötigen Beschilderung und den anschließenden Rückbau kalkulieren.
Im Folgenden möchten wir auf die einzelnen Kosten näher eingehen.
Genehmigungskosten
Je nach Kommune und nach Bundesland können die Genehmigungskosten deutlich variieren. Hinzu kommen Kosten für eine eventuelle Begehung durch die Mitarbeiter der zuständigen Behörde. Erfolgt die Genehmigung ohne eine zusätzliche Begehung, betragen die Kosten in den meisten Fällen weniger als 50 Euro.
Kosten für das Anlegen
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Kosten für das Anlegen der Baustraße. Dazu zählen:
Breite der Zufahrt – Es gibt hier keine Mindestvorgabe, jedoch sollte die Baustraße breit genug für die Baufahrzeuge sein. Empfohlen werden mindestens 2,55 m – eher mehr.
Ausreichend Tragfähigkeit der Zufahrt – Dies wiederum ist abhängig von den Fahrzeugen, die die Zufahrt befahren müssen.
Bodenbeschaffenheit – Hier geht es um die Bodenklasse im Bereich der geplanten Baustellenzufahrt.
Aufwand für die Herstellung – Damit ist gemeint, ob das ausführende Unternehmen bereits vor Ort tätig ist oder ob es separat beauftragt werden muss.
Befestigungskosten
Hierbei wird unterschieden in einfache Befestigung und solide Befestigung mit hoher Tragfähigkeit.
Bei der einfachen Befestigung wird nur eine leicht befestigte Zufahrtsstraße angelegt. Dazu wird der Mutterboden abgeschoben, eine Schotterschicht aufgebracht und diese verdichtet. Die Kosten belaufen sich hier in der Regel auf 15 bis 25 Euro pro Quadratmeter. Hat die Zufahrt eine Breite von 2,50m, liegen die laufenden Kosten pro Meter Zufahrt zwischen 35 und 65 Euro.
Anders sieht dies bei der soliden Befestigung aus. Der Bauherr muss hier mit deutlich höheren Kosten rechnen. Je nach geforderter Tragfähigkeit und damit verbundenem Aufwand liegen die Kosten für gewöhnlich zwischen 150 und 300 Euro pro laufendem Meter.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die Kosten für die Errichtung der Baustraße können durch die folgenden Faktoren beeinflusst werden:
Art der Bauweise (einfache oder solide Befestigung)
Preise für den verwendeten Schotter
Preise des Unternehmens inklusive der benötigten Erdarbeiten
Bodenbeschaffenheit
Preise des Unternehmens, welche die Tragschicht einbaut
Länge und Breite der Baustraße
Dies zeigt, dass es keine pauschalen Preise für das Errichten der Baustraße gibt.
Wie kann man die Kosten sparen?
Bauherren sollten von Anfang an sinnvoll planen, denn so lassen sich Kosten für die Baustraße einsparen. Zum einen kann das Fundament der Baustraße später als Unterbau für die endgültige Zufahrt zum Grundstück genutzt werden. Dies funktioniert natürlich nur, wenn die Baustraße da verläuft, wo später auch die Hauszufahrt sein soll. Hier ist auf die örtlichen Gegebenheiten zu achten. Zum anderen kann auch gespart werden, wenn das benötigte Material wie zum Beispiel der Schotter anderweitig genutzt werden kann. Damit kann ein Weg oder der Unterbau für Terrasse und Co. realisiert werden. Der Kies bzw. Schotter muss dann nicht abtransportiert, sondern nur umgelagert werden.
Fazit zur Baustraße
Nicht nur Bauwasser und Baustrom sind bei einem Bauvorhaben wichtig, sondern auch entsprechende Baustraßen. Sowohl für die Errichtung als auch für die Genehmigung ist der Bauherr verantwortlich. Wenn er sich nicht selbst darum kümmern will, kann er den Auftrag an ein Bauunternehmen abtreten, welches dann alles in die Wege leitet.
Kümmert sich der Bauherr nicht um eine Baustraße und es kommt zu einem Unfall mit den Baufahrzeugen oder zu Schäden an den öffentlichen Verkehrswegen, wird er dafür in voller Höhe haftbar gemacht.